24.11.2021
Pflicht zur Bestellung eines zertifizierten Verwalters
Ab dem 1. Dezember 2022 muss für die ordnungsgemäße Verwaltung einer Immobilie ein zertifizierter Verwalter bestellt werden. So sieht es das Wohnungseigentumsmodernisierungsgesetz vor.
Wer vor einer Industrie- und Handelskammer (IHK) durch eine Prüfung nachgewiesen hat, dass er über die für die Tätigkeit als Verwalter notwendigen kaufmännischen, technischen und rechtlichen Kenntnisse verfügt, darf sich als zertifizierter Verwalter bezeichnen.
Unser Team von Immobilien Spitzenberger erfüllt die notwendigen Kriterien. Bei uns ist deine Immobilie in guten Händen, wir kümmern uns professionell um die Verwaltung deines Gebäudes.
Die beschlossene Verordnung (vom Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz) bedarf noch der Zustimmung des Bundesrats. Dies ist für den 26. November 2021 angestrebt.
Mehr Informationen findest du hier: https://www.bmjv.de/SharedDocs/Gesetzgebungsverfahren/DE/ZertVerwV.html